In der Europäischen Union soll es in Zukunft nur noch eine länderübergreifend identische Straßennutzungsgebühr für alle Lastwagen über 3,5 Tonnen geben. Jeder Mitgliedstaat darf allerdings selbst wählen, ob er ein strecken- oder zeitbezogenes Mautsystem einführt. Auch die Zustimmung des EU-Parlaments zur neuen Regelung steht noch aus.
Die Mehrheit der Mitgliedsländer der Europäischen Union hat sich nun auf einheitliche Mautregeln für Lastwagen auf europäischen Straßen geeinigt. Nur der österreichische Kollege hatte den deutschen Vorschlag bei der öffentlichen Diskussion der EU-Verkehrsminister abgelehnt. Der nun in großer Mehrheit angenommene Vorschlag verpflichtet alle Länder, die bereits über Gebührensysteme für Lkw verfügen, zum Erheben einer Maut für alle Lastwagen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Allerdings wird den EU-Staaten ein Wahlrecht zugestanden, was die konkrete Umsetzung anbelangt: Möglich sind sowohl ein strecken-, als auch ein zeitbezogenes Mautsystem, wie das deutsche Verkehrsministerium bestätigte.
Ausnahmen für Handwerkstransporte und Zero-Emission-Lkw
Ausnahmen soll es nur für Transportfahrten von Handwerkern sowie für Zero-Emission-Lkw geben. Allerdings darf jeder EU-Staat selbst festlegen, in welchem Umfang Lastwagen von Handwerksbetrieben zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht von der Mautpflicht befreit werden.
Der Plan sieht vor, dass die Gebühr für einen optimalen Klimaschutz nach dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge gestaffelt wird. Beispielsweise könnten CO2-freie Lastwagen bis 2025 komplett von der Gebühr befreit werden. In den Folgejahren könnten die Gebühren laut des Vorschlags, abhängig von der CO2-Bilanz des Fahrzeugs, um bis zu 75 Prozent gekürzt werden. Die genaue Ausgestaltung soll im Ermessen des jeweiligen Staates liegen. Die nun von den Verkehrsministern mehrheitlich beschlossene Reform der Eurovignetten-Richtlinie muss am 18. Dezember noch von den Botschaftern der EU-Mitgliedsländer bestätigt werden.
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Europaparlament will Maut schon für Lkw ab 2,4 Tonnen
Mit dem Mehrheitsbeschluss steht nun die europarechtliche Grundlage für das Eintreiben von Straßengebühren für Lkw. Nach dem Ministervorschlag sollen davon zunächst einmal nur schwere Lastwagen betroffen sein. Jetzt muss noch ein Kompromiss mit der Position des Europäischen Parlaments erzielt werden.
Die europäische Volksvertretung hatte sich schon 2018 auf eine streckenbezogene Maut für Lkw über 2,4 Tonnen ab dem Jahr 2023 verständigt. Ab dem Jahr 2027 soll es nach dem Willen des Parlaments auch für leichtere Fahrzeuge wie Vans und Minibusse eine Gebühr geben.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer lobte das Ergebnis und sprach von einem wichtigen Arbeitsschritt, der den EU-Staaten mehr Flexibilität gebe. Nach seiner Einschätzung stellt die geplante CO2-Differenzierung auch die Weichen für einen klimafreundlicheren Straßenverkehr, weil emissionsarme Lastwagen künftig weniger zahlen müssen. Erfreut war auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Das Jahr 2023 wird den Durchbruch bei alternativen Antrieben für Lkw bringen“, sagte die SPD-Frau. Die Lkw-Maut werde so zum zentralen Instrument für den Klimaschutz im Verkehr, weil kimafreundliche Lkw künftig für Speditionen attraktiver würden. Auch die Spedition München würde von diesen Regelungen mit einer modernen Flotte profitieren.
Nach aktueller Gesetzeslage müssen derzeit Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eine streckenbezogene Maut für das Befahren von Autobahnen und Bundesstraßen entrichten. Eine Mautpflicht für alle Fahrzeuge, wie es sie in anderen EU-Ländern seit Jahren gibt, sieht das Bundesverkehrsministeriums indes nicht. Dafür gebe es keine Einigungschancen in der jetzigen Bundesregierung. Der Europäische Gerichtshof hatte im Sommer vergangenen Jahres das geplante Modell für eine deutsche Pkw-Maut als rechtswidrig eingestuft.